Hygiene ist schon ein seit Jahren bekanntes Thema, nicht erst seit der Diskussion um die Krankenhauskeime und die Hygiene der Krankenhäuser. Dieses Thema betrifft allerdings auch Praxen und Zahnarztpraxen, wobei hier die Kontrolle in den letzten Jahren nicht besonders hoch gewesen ist.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen im Qualitätsmanagement für Zahnarztpraxen waren die ersten Versuche, dem entgegenzuwirken, dass viele Praxen es nicht so ganz genau mit der Hygiene genommen haben. Seit einiger Zeit haben sich jedoch die Kontrollen verschärft und die Konsequenzen sind zudem um einiges härter als in der Vergangenheit.
Durch diese intensiven Praxisbegehungen, welche durch behördliche Kontrollen, bspw. die Gesundheitsämter oder das Regierungspräsidium, durchgeführt werden, müssen sich die Praxisinhaber darauf einstellen, dass es sogar zu einer Schließung der Praxis kommen kann, wenn die Voraussetzungen nicht gewährleistet werden. In einigen Bundesländern ist dies schon wieder abgeschwächt, bei den anderen fängt die Prüfungsrunde gerade an.

Normalerweise sollte eine entsprechende Hygiene für Praxen selbstverständlich sein. Denn jeder Patient, der die Praxis betritt ist ein potenziell gesundheitsgefährdender Keimträger. Blut oder Speichel können den Zahnarzt selbst, das Personal und nachfolgende Patienten gefährden sowie die bei der Behandlung benutzten Instrumente kontaminieren. Da jedes Bundesland die Begehungen anders durchführt, herrscht eine gewisse Unsicherheit in der Branche. Was sollte also eine Praxis umsetzen, um sich bestmöglich für eine behördliche Kontrolle aufzustellen und das Risiko zu minimieren, eine Strafe zu erhalten? Oder positiver formuliert, was muss eine Praxis umsetzen, damit sie sich hygienekonform verhält?

Bei der Begehung werden nicht nur alle Räume einzeln geprüft, sondern auch viele andere Themen begutachtet, besonders im Hinblick auf Hygienemanagement und Dokumentation (bspw. die strenge Trennung zwischen reinem und unreinem Bereich). Allerdings werden auch Bereiche der Praxisorganisation untersucht, wie Arbeitsanweisungen, Vorgehen bei Infektionskrankheiten, Reinigung, Anamnesebogen, oder die Verantwortungsmatrix für einzelne Prozesse.
Für jede Praxis ist es also empfehlenswert, sich einen Handlungsplan für den Fall einer Begehung zuzulegen und mit den Mitarbeiterinnen einzustudieren, damit keine Fehler passieren. Zudem ist eine lückenlose Dokumentation sehr vorteilhaft, um der kontrollierenden Behörde keine Angriffsfläche zu liefern.
Zu überlegen ist für den Unternehmer, inwieweit er sich der Digitalisierung öffnet, um die Dokumentation zu vereinfachen und die Fehlerquellen zu minimieren. Gleichzeitig ist es zu überlegen, ob sich der Praxisinhaber in diesem Zuge nicht überlegt, ein sinnhaftes und gelebtes Qualitätsmanagement einzuführen.
Für die weitere Umsetzung oder für Fragen stehen wir Ihnen gerne kompetent und zügig zur Verfügung. www.consanitas.de